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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Änderung der VwV Gebührenstempler

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Änderung der VwV Gebührenstempler vom 21. Dezember 2001 (SächsJMBl. 2002 S. 16)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
zur Änderung der VwV Gebührenstempler

Vom 21. Dezember 2001

I.

Im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen wird die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Verwendung von Gebührenstemplern (VwV Gebührenstempler) vom 10. Dezember 1997 (SächsJMBl. S. 92) wie folgt geändert:

1.
Ziffer II Nr. 1 Buchst. a wird wie folgt gefasst:
 
„a)
 die Worte ,Gerichtskosten bezahlt‘ oder die Worte ,Mit Gebührenstempler bezahlt‘,“
2.
Ziffer II Nr. 2 wird wie folgt gefasst:
 
„2.
Für den Abdruck darf nur rote oder blaue Farbe verwendet werden.“
3.
In Ziffer IV Nr. 1 Satz 2 wird das Wort „jährlich“ gestrichen.
4.
Ziffer VII Nr. 1 wird wie folgt gefasst:
 
„1.
Der Erstschlüssel für das Sperrschloss des Gebührenstemplers wird dem Verwalter der Kasse übergeben. Der Verwalter hat den Schlüssel außerhalb der Dienststunden und beim vorübergehenden Verlassen des Raumes getrennt vom Gebührenstempler aufzubewahren. Der Zweitschlüssel oder die Ausfertigung des Sperrcodes des Gebührenstemplers ist in einem versiegelten Umschlag von dem Aufsichtsbeamten sicher zu verwahren.“
5.
In Ziffer VII Nr. 2 werden die Worte „Vorläufigen Sächsischen Haushaltsordnung“ durch die Angabe „Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen (Sächsische Haushaltsordnung – SäHO)“ ersetzt.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 26. November 2001 in Kraft.

Dresden, den 21. Dezember 2001

Der Staatsminister der Justiz
Manfred Kolbe

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsJMBl. 2002 Nr. 1, S. 16

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 26. November 2001

    Fassung gültig bis: 29. Juni 2005