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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Euro-bedingten Änderung im Sächsischen Justizministerialblatt veröffentlichter Verwaltungsvorschriften

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Euro-bedingten Änderung im Sächsischen Justizministerialblatt veröffentlichter Verwaltungsvorschriften vom 15. November 2001 (SächsJMBl. S. 157)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
zur Euro-bedingten Änderung im Sächsischen Justizministerialblatt veröffentlichter Verwaltungsvorschriften

Vom 15. November 2001

I.
Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Aktenordnung für die Geschäftsstellen der Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Aktenordnung für die Geschäftsstellen der Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit (VwVAktOVG) vom 7. Oktober 1999 (SächsJMBl. S. 161, 171) wird wie folgt geändert:

  1. In Anlage 1 Spalte 5 wird die Angabe „DM“ durch das Wort „Betrag” ersetzt.
  2. In Anlage 2 Spalte 5 und 6 wird jeweils die Angabe „/DM” gestrichen.

II.
Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Aktenordnung für die Geschäftsstellen der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaften

In Spalte 5 des Musters 12 der Anlage II der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Aktenordnung für die Geschäftsstellen der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaften (VwVAktO) vom 28. April 1999 (SächsJMBl. SDr. Nr. 2) wird die Angabe „DM” durch die Angabe „EUR” ersetzt.

III.
Änderung der Verwaltungsvorschrift über den Einsatz der automatisierten Datenverarbeitung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften

In Nummer 2 Buchst. a Satz 1 und 2 des Zweiten Abschnitts der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über den Einsatz der automatisierten Datenverarbeitung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften (VwV ADV) vom 7. Januar 1998 (SächsJMBl. S. 10) wird jeweils die Angabe „10.000 DM” durch die Angabe „5 000 EUR” ersetzt.

IV.
Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Behandlung von Grundbuchsachen

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Behandlung von Grundbuchsachen (VwVBGBS) vom 10. Mai 1999 (SächsJMBl. S. 85) wird wie folgt geändert:

  1. Im Achten Teil Nr. 52 Buchst. c wird die Angabe „5 000 DM” durch die Angabe „2 500 EUR” ersetzt.
  2. In Anlage 5 Spalte 1 Zeile 22 wird die Angabe „DM” durch die Angabe „EUR” ersetzt.

V.
Änderung der VwV Amtshaftung und Regress Justiz

In Ziffer II Nr. 2 Satz 1 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Inanspruchnahme von Bediensteten sowie über die Behandlung von Amtshaftungsansprüchen (VwV Amtshaftung und Regress Justiz) vom 19. Januar 1999 (SächsJMBl. S. 23) wird die Angabe „10000 DM” durch die Angabe „5 000 EUR” ersetzt.

VI.
Änderung der Verwaltungsvorschrift über Genehmigungen im Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten

In Großbuchstabe B Ziffer IV Satz 2 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über Genehmigungen im Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten (VwVGenRhSt) vom 13. Oktober 1998 (SächsJMBl. S. 142) wird die Angabe „1 000 DM” durch die Angabe „500 EUR” ersetzt.

VII.
Änderung der VwV Kopien

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Erhebung von Entgelten für privat gefertigte Kopien (VwV Kopien) vom 9. Juli 1999 (SächsJMBl. S. 118) wird mit Einwilligung des Staatsministeriums der Finanzen und nach Anhörung des Rechnungshofes wie folgt geändert:

  1. In Nummer 1 Buchst. a wird die Angabe „0,10 DM” durch die Angabe „5 Cent” ersetzt.
  2. In Nummer 1 Buchst. b wird die Angabe „0,50 DM” durch die Angabe „25 Cent” ersetzt.
  3. In Nummer 2 Satz 2 wird die Angabe „25 DM” durch die Angabe „12,50 EUR” ersetzt.

VIII.
Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Kostenverfügung

Ziffer II Nr. 5 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Kostenverfügung (VwVKostVfg) vom 8. September 1998 (SächsJMBl. S. 105) wird gestrichen.

IX.
Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Höhe der Aufwandsentschädigung der Beiratsmitglieder in den Justizvollzugsanstalten

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Höhe der Aufwandsentschädigung der Beiratsmitglieder in den Justizvollzugsanstalten (VwV-AufwEntschBeirJVollz) vom 3. Dezember 1998 (SächsJMBl. S. 151) wird wie folgt geändert:

  1. In Ziffer I Nr. 1 Buchst. a wird die Angabe „200 DM” durch die Angabe „102,26 EUR” ersetzt.
  2. In Ziffer I Nr. 1 Buchst. b wird die Angabe „150 DM” durch die Angabe „76,69 EUR” ersetzt.
  3. In Ziffer I Nr. 2 Buchst. a wird die Angabe „35 DM” durch die Angabe „17,90 EUR” ersetzt.
  4. In Ziffer I Nr. 2 Buchst. b wird die Angabe „25 DM” durch die Angabe „12,78 EUR” ersetzt.

X.
In-Kraft-Treten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.

Dresden, den 15. November 2001

Der Staatsminister der Justiz
Manfred Kolbe

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsJMBl. 2001 Nr. 12, S. 157

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2002

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2013